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Rechtsgebiet Mietrecht

Das Mietrecht hat sich sowohl im Bereich der Wohnraum-, als auch der Geschäftsraummiete zu einem komplexen Themengebiet entwickelt.

Insbesondere sind in diesem Rechtsgebiet die Entscheidungen der Rechtsprechung zu beachten, die wesentliche Änderungen in der Praxis herbeiführen, wie die zahlreichen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs, zuletzt insbesondere hinsichtlich mietvertraglicher Klauseln im Zusammenhang mit Schönheitsreparaturen.

Ich stehe Ihnen bei der Prüfung und Erstellung eines Mietvertrags ebenso zur Verfügung, wie bei der Wirksamkeit der Kündigung eines Mietvertrages bis hin zur Räumungsklage. Auch die Durchführung der Mietverhältnisses und auftretende Probleme während des Mietverhältnisses gehören zu meiner Tätigkeit. Hier könnte ein Streit über die Zahlung der Miete, die Erhöhung des Mietzinses, die Durchführung von Schönheitsreparaturen oder die Abrechnung der Betriebskosten auftreten. Dabei vertrete ich sowohl Mieter als auch Vermieter.

Ich nehme Ihre Interessen in sämtlichen Fragen des Mietrechts bis hin zur Vertretung vor Gericht wahr:

  • Gestaltung und Prüfung von Wohnraum und Gewerberaummietverträgen
  • Abmahnung im Mietverhältnis
  • Kündigung des Mietvertrags sowohl ordentlich als auch fristlos
  • Eigenbedarfskündigung
  • Erheben von Räumungsklagen durch den Vermieter
  • Abwehr von Räumungsklagen durch den Mieter
  • Mieterhöhungen, Mietminderungen
  • Rückständige Mietzahlungen
  • Mängel und Mängelbeseitigung
  • Schönheitsreparaturen
  • Betriebskostenabrechnungen und Kautionsabrechnungen