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Rechtsgebiet Familienrecht

Die Ehe, eine Trennung und Scheidung vom Partner hat vielfältige rechtliche Auswirkungen. Ich berate und vertrete Sie in sämtlichen Fragen des Familienrechts. Derzeit absolviere ich den Fachlehrgang zum Erwerb des Fachanwalts für Familienrecht.

Die Trennung vom Partner stellt meist eine schwierige Situation dar. Um die juristisch wichtigen Fragen zu klären, stehe ich Ihnen durch eine intensive Betreuung von Anfang an zur Seite.

Sollten Kinder aus der Beziehung hervorgegangen sein, sind zunächst die Kindschaftsangelegenheiten zu klären. Hierbei spielt das Sorgerecht, der Aufenthalt des Kindes, das Umgangsrecht und der Kindesunterhalt eine entscheidende Rolle. Seit der Entscheidung des Bundesverfassungsgericht im Jahr 2010 wurden die Rechte der nichtehelichen Väter hinsichtlich des Sorgerechts gestärkt. Hierüber informiere ich Sie gerne in einem persönlichen Gespräch.

Weiterhin sind die Unterhaltsansprüche des bedürftigen Ehepartners zu klären, damit dieser auch nach der Trennung finanziell abgesichert ist. Es stehen Ansprüche auf Trennungsunterhalt, nachehelichen Unterhalt, auf Unterhalt für die Betreuung eines minderjährigen Kindes auch für eine nichteheliche Mutter im Raum.

Bei der Vermögensauseinandersetzung der Partner muss zunächst festgestellt werden, in welchem Güterstand die Ehepartner leben. Sollten keine anderweitigen Vereinbarungen getroffen worden sein, besteht eine Zugewinngemeinschaft. Ich berate Sie gerne über einen eventuellen Zugewinnausgleichsanspruchs ebenso wie über eine
Vermögensauseinandersetzung außerhalb des Güterrechts.

Hinsichtlich der vorbezeichneten Themen kann häufig eine außergerichtliche Einigung gefunden werden, die in einer Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung festgehalten wird. Sollte eine gütliche Einigung nicht möglich sein, werde ich Ihre Rechte gerichtlich für Sie geltend machen.

Die Scheidung ist in jedem Fall gerichtlich durch Einreichung des Scheidungsantrags zu vollziehen. Immer wieder wird der Begriff der Online-Scheidung genannt. Dieser ist äußerst irreführend, da das Gesetz vorsieht, dass eine Scheidung nur durchgeführt werden kann, wenn beide Ehepartner persönlich bei dem Scheidungstermin vor Gericht anwesend sind. Bei der Online-Scheidung findet lediglich kein persönlicher Termin zwischen Ihnen und dem Rechtsanwalt statt, sämtliche persönliche Daten werden online übermittelt. Sollten Sie kein Interesse an einem persönlichen Termin mit mir haben, haben Sie selbstverständlich die Möglichkeit mir sämtliche für die Scheidung benötigten Daten per Email zuzusenden.

In der Scheidungsangelegenheit wird ebenso der Versorgungsausgleich geltend gemacht. Hierunter versteht man den Ausgleich der von den Ehegatten während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften. Im deutschen Recht wird der Versorgungsausgleich zwingend im Verbund mit der Scheidung durchgeführt. Hiervon gibt es einige Ausnahmen, über die ich Sie gerne persönlich informiere.

Viele der vorstehenden Themen können vor der Eheschließung oder auch während einer bestehenden Ehe durch den Abschluss eines Ehevertrags geregelt werden, um Streitigkeiten im Falle des Scheiterns der Ehe zu vermeiden. In Zusammenarbeit mit Ihnen und Ihrem Partner erstelle ich einen auf Ihre individuellen Bedürfnisse abgestimmten Ehevertrag, wobei hierbei auch nur Einzelfragen geregelt werden können.

Ich berate und vertrete Sie in sämtlichen Fragen des Familienrechts:

  • Kindesunterhalt
  • Sorgerecht
  • Umgangsrecht
  • Gestaltung und Prüfung von Eheverträgen
  • Scheidungs- und Verbundverfahren
  • Gestaltung und Prüfung von Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen
  • Versorgungsausgleich
  • Ehegattenunterhalt
  • Zugewinnausgleichsansprüche
  • Vermögensauseinandersetzung außerhalb des Güterrechts
  • Hausratsverteilung
  • Zuweisung der Ehewohnung
  • Nichteheliche Lebensgemeinschaft
  • Eingetragene Lebensgemeinschaften
  • Verfahren nach dem Gewaltschutzgesetz