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Rechtsgebiet Allgemeines Zivilrecht

Das allgemeine Zivilrecht berührt durch grundlegenden Charakter fast sämtliche Lebensbereiche sowie zahlreiche unternehmerische Tätigkeitsfelder.

Selbstverständlich decke ich auch diesen Bereich des Bürgerlichen Gesetzbuches und sonstigen Zivilrechts ab.

Zum allgemeinen Zivilrecht gehören unter anderem sämtliche schuldrechtlichen Verhältnisse wie:

  • Alltägliche Verbrauchergeschäfte
  • Kaufverträge
  • Werkverträge
  • Dienst- und Dienstleistungsverträge
  • Private Darlehensverträge/Verbraucherdarlehen
  • Reiseveträge

Ich mache Schadenersatzansprüche sowie Gewährleistungsansprüche für Sie geltend, treibe Forderungen für Sie bei und prüfe und gestalte Verträge ebenso wie Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB).