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Rechtsgebiet Arbeitsrecht

Die anwaltliche Beratung und Interessenvertretung im Arbeitsrecht ist von erheblicher Bedeutung. Für den Arbeitnehmer stellt der Arbeitsplatz die Grundlage seiner wirtschaftlichen Existenz dar. Der Arbeitgeber kann sein Unternehmen nur mit den richtigen Beschäftigten an seiner Seite erfolgreich führen und wettbewerbsfähig sein.

Wie die Erfahrung gezeigt hat, ist es insbesondere im Rechtsgebiet des Arbeitsrechts wichtig, möglichst frühzeitig die Hilfe eines Rechtsanwalts in Anspruch zu nehmen. Insbesondere die kurzen Fristen nach Erhalt einer etwaigen Kündigung machen rasches Handeln erforderlich, ebenso wie die häufig in Arbeits-und Tarifverträgen vereinbarten Ausschluss- und Verfallfristen.

Ich berate Sie in Fragen des Abschlusses eines Arbeitsvertrags, dessen Durchführung sowie bei Fragen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses, in Ihrer Position als Arbeitnehmer oder Arbeitgeber.

Häufig kann eine arbeitsrechtliche Streitigkeit bereits außergerichtlich bereinigt werden. Sollte eine gütliche Einigung nicht herbeigeführt werden und gerichtliche Hilfe in Anspruch genommen werden, vertrete ich Sie vor Gericht und mache Ihre Rechte geltend.

Ich bin in sämtlichen Bereichen des Arbeitrechts für Sie tätig:

  • Erstellung und Prüfung von Arbeitsverträgen
  • Gehaltsforderungen
  • Anspruch auf Gratifikationen, wie Weihnachtsgeld
  • Entgeltforderungen im Krankheitsfall
  • Mobbing von Arbeitnehmern
  • Abmahnungen
  • Abfindungen
  • Kündigungsschutzklagen
  • Änderungskündigungen
  • Besonderer Kündigungsschutz z.B. im Mutterschutz, bei Schwerbehinderten
  • Erstellung und Prüfung von Aufhebungsverträgen und Abwicklungsverträgen
  • Zeugniserstellung und Zeugnisprüfung